Barrierefreie Webseite: Gesetzliche Anforderungen und Chancen für digitale Angebote

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet für öffentliche Stellen, kirchliche Einrichtungen, Unternehmen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen? Wir zeigen, was rechtlich gilt – und wie Sie Ihre Website zukunftssicher machen.
Digitale Barrierefreiheit: Verantwortung, Pflicht und Chance
Eine barrierefreie Webseite ist weit mehr als ein technisches Detail – sie ist Voraussetzung für Teilhabe. In vielen Fällen ist sie auch gesetzlich verpflichtend. Ob Verwaltung, Kirche, Unternehmen oder Bildungseinrichtung: Jede Organisation, die digital kommuniziert oder Dienstleistungen anbietet, sollte sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird.
Barrierefreie Webangebote sind nicht nur ein Zeichen von Verantwortung – sie schaffen Vertrauen, Reichweite und Zukunftssicherheit. Somit ist auch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen davon abhängig, wie barrierefrei eine Seite gestaltet ist.
Was bedeutet eine barrierefreie Gestaltung einer Webseite?
Barrierefreie Websites und Webanwendungen sind so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen, Alter oder Gerät. Dazu gehören:
- Struktur, Vorlesbarkeit und Kontraste
- Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader
- Formulare und Buchungen, die barrierefrei funktionieren
- Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
- einfache Sprache
Technisch orientiert man sich dabei an den Web-Content Accessibility Guidelines (Konformitätsstufe AA). Für viele Organisationen gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Ende Juni 2025 offiziell in Kraft tritt. Nutzen Sie die Chance, rechtzeitig aktiv zu werden, so können Sie Umsetzungsdruck vermeiden und Planungssicherheit gewinnen.
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Welche Branchen sind zu einer barrierefreien Webseite verpflichtet?

Barrierefreie Webseite für Kommunen: Rechtlich klar verpflichtet
Für öffentliche Einrichtungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene ist digitale Barrierefreiheit klar verpflichtend. Das gilt u. a. für:
- Behördenwebseiten
- Terminbuchungssysteme
- Online-Anträge
- Bürgerportale und Apps
Verpflichtend ist zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit und eine Möglichkeit, Barrieren zu melden. Die Umsetzung wird regelmäßig überprüft.

Barrierefreie Webseite für Pfarreien: Öffentliche Verantwortung trifft digitale Angebote
Viele kirchliche Einrichtungen betreiben öffentlich zugängliche digitale Angebote – etwa:
- Kalender bzw. Veranstaltungsplattformen
- Spendenformulare
- Buchungssysteme für Pfarrsaal oder Pfarrheim
- Seelsorgeangebote (z.b. Taufanmeldung, Anmeldung zur Erstkommunion)
Die Umsetzung barrierefreier Standards wird hier empfohlen. Wer Menschen einlädt, muss auch alle erreichen können – auch digital.

Barrierefreie Webseiten für Bildungseinrichtungen: Bildung ist für ALLE da
Schulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen müssen digitale Angebote inklusiv gestalten – von der Kursanmeldung bis zur Lernplattform. Staatlich geförderte Träger sind hier besonders in der Verantwortung.

Barrierefreiheit für Unternehmen: gesetzliche Standards erfüllen
Ab Juni 2025 greift das BFSG für viele Dienstleister mit privater Zielgruppe, die digitale Produkte oder Services anbieten. Besonders betroffen sind:
- Online-Buchungssysteme
- Kundenportale
- Kommunikationsschnittstellen (z.b. Kontaktformulare)
Wer frühzeitig investiert, spart Aufwand, verhindert spätere Umstellungen und signalisiert Verantwortung.

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen: Barrierefreie Webseiten als “Must-have”
Krankenhäuser, Pflegeheime und Praxen – besonders mit öffentlicher Trägerschaft – sind direkt oder mittelbar zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dabei geht es nicht nur um Informationen, sondern auch um:
- barrierefreie Terminvergabe
- digitale Aufnahmeformulare
- patientenfreundliche Navigation

Kultureinrichtungen: Barrierefreiheit als Teil des öffentlichen Auftrags
Ob Museum, Theater, Stadtbibliothek oder Veranstaltungshaus – viele kulturelle Einrichtungen stellen Informationen und Services heute digital bereit:
- Veranstaltungskalender
- Online-Ticketverkauf
- Raum- und Führungsbuchungen
Gerade bei öffentlich geförderten Kultureinrichtungen ist digitale Barrierefreiheit verpflichtend oder förderrelevant, etwa im Rahmen von Landesgesetzen oder Förderprogrammen.
Wir machen Ihre Website barrierefrei – und fit für die Zukunft
Egal ob kirchliche Einrichtung, öffentliche Stelle oder privatwirtschaftliches Unternehmen: Wir helfen Ihnen, Ihre digitalen Angebote rechtskonform, benutzerfreundlich und inklusiv zu gestalten.
Unser Service:
- Barrierefrei Check
- Grundlegende barrierefrei Optimierung (Anpassung Schriftgrößen, Farbkontrast, Barrierefreiheitserklärung)
- Individuelle Optimierung von Buchungssystemen, Formularen & Navigation
- Fortgeschrittenen Schulungen und langfristige Betreuung
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