Barrierefreie Website: Was das BFSG für Sie bedeutet
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft – was Betriebe jetzt wissen und umsetzen müssen
Neue Pflicht für digitale Angebote: Das BFSG ist in Kraft
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Es setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um – mit konkreten Anforderungen an Websites, Online-Shops und digitale Services. Wer betroffen ist und nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Im Fokus stehen vor allem:
- Online-Shops: Wer Produkte oder Dienstleistungen online verkauft, muss seinen Shop zugänglich gestalten
- Dienstleister mit digitalen Buchungs- oder Bestellfunktionen: Formulare, Terminbuchungen, Kontaktmöglichkeiten müssen barrierefrei sein
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, unter 2 Mio. € Umsatz) sind in vielen Fällen ausgenommen – sollten aber prüfen, ob das auf ihr konkretes Angebot zutrifft
Öffentliche Stellen unterliegen zudem der gesonderten BITV 2.0-Verpflichtung und müssen bereits seit Längerem hohe Barrierefreiheitsstandards erfüllen.
Was „barrierefrei" bei einer Website konkret bedeutet
Barrierefreiheit im digitalen Sinne bedeutet, dass Ihre Website für alle Menschen nutzbar ist – auch für Personen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Dazu gehören unter anderem:
- Alternativtexte für Bilder: Screenreader lesen Bildunterschriften vor – fehlen sie, bleibt der Inhalt unsichtbar
- Ausreichende Farbkontraste: Texte müssen auch bei eingeschränktem Sehvermögen lesbar sein
- Tastaturnavigation: Die gesamte Website muss ohne Maus bedienbar sein
- Klare Struktur: Überschriften-Hierarchie, verständliche Formularbeschriftungen, sinnvolle Lesereihenfolge
- Videos mit Untertiteln: Audioinhalte müssen alternativ auch ohne Ton zugänglich sein
Wie wir Sie dabei unterstützen
Wir prüfen Ihre bestehende Website auf barrierefreiheitsrelevante Schwachstellen und setzen die notwendigen Anpassungen technisch um. Viele Maßnahmen – wie strukturierte Inhalte, Alternativtexte und korrekte Kontraste – lassen sich direkt im Cockpit pflegen, sobald das System entsprechend eingerichtet ist. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Fahrplan, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Ihre Website für alle Nutzergruppen zugänglich zu machen. Mehr Hintergründe zu gesetzlichen Anforderungen und Chancen finden Sie auf unserer Seite Barrierefreie Website. Schauen Sie auch auf unsere Leistungsseite für weitere Informationen.
Jetzt handeln, bevor Abmahnungen drohen
Je früher Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website angehen, desto besser – sowohl rechtlich als auch für Ihre Nutzer. Wir beraten Sie gerne, was konkret auf Sie zutrifft und welche Schritte sinnvoll sind. Melden Sie sich per E-Mail an info@data-factory.net, telefonisch unter 08431 / 647 390, nutzen Sie unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen kostenlosen Beratungstermin online.