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KI & Recht

KI-Kennzeichnungspflicht: Was jetzt für Unternehmen gilt

Was der EU AI Act (Art. 50) für Unternehmen konkret bedeutet

09.09.2026

Neu seit August 2026: KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden

Seit dem 2. August 2026 ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Er verpflichtet Unternehmen und Behörden, bestimmte KI-generierte Inhalte klar als solche zu kennzeichnen. Ziel: Verbraucher sollen vor Täuschungen und Desinformation geschützt werden. Was das konkret für Ihren Betrieb bedeutet, erklären wir hier.

Für wen gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Pflicht betrifft Anbieter (Entwickler von KI-Systemen) und Betreiber – also Unternehmen, Selbstständige, Behörden oder Vereine, die KI im beruflichen Kontext produktiv einsetzen. Wichtig: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Inhalt. Die Pflicht greift in vier spezifischen Bereichen.

Wann ist die Kennzeichnung Pflicht?

  • Deepfakes: Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, müssen unmissverständlich als KI-generiert ausgewiesen werden.

  • Direkte Interaktion (z. B. Chatbots): Wer KI für den direkten Kundenkontakt einsetzt, muss Nutzer sofort zu Beginn informieren.

  • Texte von öffentlichem Interesse: Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen, die maßgeblich von KI verfasst wurden, benötigen ein Label.

  • Emotionserkennung: Systeme, die Biometrie nutzen, um Emotionen zu kategorisieren, unterliegen ebenfalls der Kennzeichnungspflicht.

Was ist ausgenommen?

  • Private Nutzung: KI-Bilder in Familiengruppen oder rein privaten Social-Media-Kanälen sind ausgenommen.

  • Redaktionell überarbeitete Texte: Wenn ein KI-Text von einem Menschen geprüft, angepasst und redaktionell verantwortet wurde, entfällt die Pflicht.

  • Hilfsmittel: Rechtschreibkorrektur, Übersetzungstools oder einfache Bildbearbeitung sind nicht kennzeichnungspflichtig.

  • Nicht-fotorealistische Inhalte: Illustrationen, Grafiken und andere nicht-fotorealistische Darstellungen sind ausgenommen.

Wie muss gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung muss klar, unmissverständlich und gut sichtbar direkt am Inhalt platziert sein – ein Verweis im Kleingedruckten der AGB reicht nicht. Für Texte und Bilder genügen sichtbare Hinweise wie „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt" oder die offiziellen EU-Symbole zur KI-Kennzeichnung.

Was droht bei Verstößen?

Die Konsequenzen sind erheblich: Es drohen aufsichtsrechtliche empfindliche Bußgelder. Hinzu kommen zivilrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände.

Was bedeutet das für Ihren Website-Auftritt?

Wenn auf Ihrer Website KI-generierte Inhalte in den kennzeichnungspflichtigen Bereichen eingesetzt werden, sollten Sie jetzt handeln. data-factory berät Sie dabei, wie KI-Kennzeichnungen korrekt und sichtbar in Ihre Website integriert werden können.

Jetzt rechtssicher aufstellen

Haben Sie Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht und wie sie Ihre Website betrifft? Sprechen Sie uns gern an: per E-Mail an redaktion@data-factory.net, telefonisch unter 08431 / 647 390, über unser Kontaktformular oder durch eine direkte Online-Terminbuchung.