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Schnell handeln: Barrierefreiheit ab jetzt gesetzlich verpflichtend

02.07.2025

Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit steigen – und seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) endgültig in Kraft getreten. Für viele Unternehmen, kirchliche Einrichtungen, Verwaltungen und Bildungsanbieter heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um ihre Webangebote rechtzeitig fit zu machen.

Barrierefreiheit bedeutet mehr als Technik. Es geht darum, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Alter, Behinderung oder Gerät. Und: Eine barrierefreie Website schafft Vertrauen, bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen und stärkt Ihre digitale Reichweite.

In unserem Know-how-Beitrag zeigen wir,

  • was gesetzlich gilt,
  • welche Chancen Barrierefreiheit bietet,
  • und wie Sie die Umsetzung strategisch angehen.

Jetzt lesen: Barrierefreie Webseite – gesetzliche Anforderungen und Chancen

Siehe auch

Barrierefreie Webseite: Gesetzliche Anforderungen

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet für öffentliche Stellen, kirchliche Einrichtungen, Unternehmen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen? Wir zeigen, was rechtlich gilt – und wie Sie Ihre Website zukunftssicher machen. Digitale Barrierefreiheit: Verantwortung, Pflicht und Chance Eine barrierefreie Webseite ist weit mehr als ein technisches Detail – sie ist Voraussetzung für Teilhabe. In vielen Fällen ist sie auch gesetzlich verpflichtend. Ob Verwaltung, Kirche, Unternehmen oder Bildungseinrichtung: Jede Organisation, die digital kommuniziert oder Dienstleistungen anbietet, sollte sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird. Barrierefreie Webangebote sind nicht nur ein Zeichen von Verantwortung – sie schaffen Vertrauen, Reichweite und Zukunftssicherheit. Somit ist auch die Sichtbarkeit in Suchmaschinen davon abhängig, wie barrierefrei eine Seite gestaltet ist. Was bedeutet eine barrierefreie Gestaltung einer Webseite? Barrierefreie Websites und Webanwendungen sind so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen, Alter oder Gerät. Dazu gehören: Struktur, Vorlesbarkeit und Kontraste Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader Formulare und Buchungen, die barrierefrei funktionieren Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos einfache Sprache Technisch orientiert man sich dabei an den Web-Content Accessibility Guidelines (Konformitätsstufe AA). Für viele Organisationen gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Ende Juni 2025 offiziell in Kraft tritt. Nutzen Sie die Chance, rechtzeitig aktiv zu werden, so können Sie Umsetzungsdruck vermeiden und Planungssicherheit gewinnen.