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Online-Gewinnspiel rechtssicher planen: Das gilt es zu beachten

Teilnahmebedingungen, Datenschutz und Glücksspielrecht: Worauf Betriebe, Vereine und Portale achten müssen

15.10.2026

Gewinnspiele wirken, wenn die Regeln stimmen

Ein Online-Gewinnspiel bringt Reichweite, neue Newsletter-Abonnenten und Besuche auf Ihrer Website. Damit es rechtssicher läuft, sind einige Regeln zu beachten. Sie stehen nicht in einem einzigen Gesetz, sondern verteilen sich auf Wettbewerbsrecht, Glücksspielrecht und Datenschutz. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick nach dem Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was gilt: drei Rechtsbereiche im Überblick

Transparenz: Teilnahmebedingungen leicht zugänglich

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in § 6 Abs. 1 Nr. 4 verlangt, dass Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar sind. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sowie klar und eindeutig angegeben sein. Ergänzend gilt das Wettbewerbsrecht: Nach § 5a UWG handelt unlauter, wer wesentliche Informationen vorenthält oder sie unklar oder zu spät bereitstellt.

In die Teilnahmebedingungen gehören deshalb mindestens: wer veranstaltet, wer teilnehmen darf, Beginn und Ende, was es zu gewinnen gibt, wie die Gewinner ermittelt und benachrichtigt werden und wie der Gewinn übergeben wird.

Glücksspielrecht: kein Einsatz für die Gewinnchance

Nach § 3 Glücksspielstaatsvertrag 2021 liegt ein Glücksspiel vor, wenn für eine Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein Gewinnspiel, bei dem die Teilnahme selbst etwas kostet, kann deshalb schnell zum erlaubnispflichtigen Glücksspiel werden. Die sichere Variante: Die Teilnahme ist kostenlos, etwa über ein Formular, eine Antwort auf eine Quizfrage oder einen Kommentar.

Datenschutz: nur die nötigen Daten, klare Einwilligungen

Für die Durchführung brauchen Sie in der Regel nur Name und Kontaktdaten. Wer die Daten zusätzlich für Werbung, etwa einen Newsletter, nutzen möchte, braucht eine eigene, freiwillige Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Ob die Teilnahme an diese Einwilligung gekoppelt werden darf, wird von Gerichten und Datenschutzaufsicht unterschiedlich beurteilt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn die Newsletter-Anmeldung ein freiwilliges, getrenntes Häkchen ist.

Ab wann und für wen gilt das?

Die Transparenzpflicht steht seit Mai 2024 im DDG. Vorher war sie inhaltlich gleich im Telemediengesetz geregelt. Sie gilt für Gewinnspiele mit Werbecharakter, also für alles, was Ihre Organisation, Ihre Angebote oder Ihre Marke bekannter machen soll.

Betroffen sind damit Hotels und Gastronomie, regionale Unternehmen und Regionalportale ebenso wie Verbände. Auch Vereine, Pfarreien und Kommunen sollten die Regeln beachten, sobald ein Gewinnspiel für eine Veranstaltung oder ein Angebot wirbt. Eine Ausnahme ist im Grunde nur das rein private Spiel im Freundeskreis.

Was bei Verstößen droht

  • Abmahnungen: Unklare Teilnahmebedingungen sind ein Wettbewerbsverstoß. Mitbewerber und Verbände können abmahnen und Unterlassung verlangen.
  • Bußgelder nach DSGVO: Für Verstöße gegen die Bedingungen der Einwilligung sieht Art. 83 Abs. 5 DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
  • Unerlaubtes Glücksspiel: Wird für die Gewinnchance ein Entgelt verlangt, droht die Einstufung als Glücksspiel. Ohne Erlaubnis ist dessen Veranstaltung nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten.
  • Vertrauensverlust: Ein Gewinnspiel, bei dem Gewinner nicht benachrichtigt werden oder die Regeln unklar sind, schadet Ihrem Ruf mehr, als es Reichweite bringt.

Selbstcheck: Ist Ihr Online-Gewinnspiel rechtssicher?

  • Ist das Gewinnspiel klar als Aktion Ihrer Organisation erkennbar?
  • Sind die Teilnahmebedingungen mit einem Klick erreichbar, bevor jemand teilnimmt?
  • Stehen Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Zeitraum, Gewinn, Ermittlung und Benachrichtigung darin?
  • Ist die Teilnahme kostenlos?
  • Fragen Sie nur die Daten ab, die Sie für die Durchführung brauchen?
  • Ist die Newsletter-Einwilligung ein eigenes, freiwilliges Häkchen?
  • Gibt es eigene Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel und eine Löschfrist für die Daten?
  • Haben Sie die Regeln der Plattform beachtet, wenn Sie über Facebook oder Instagram werben?

So setzen Sie Ihr Gewinnspiel um

  1. Ziel festlegen. Wollen Sie Reichweite, Newsletter-Abonnenten oder Besuche für eine Veranstaltung? Das Ziel bestimmt Gewinn, Kanal und Erfolgsmessung.
  2. Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise schreiben. Beides als eigene Seite auf Ihrer Website anlegen und überall verlinken, wo das Gewinnspiel erscheint.
  3. Teilnahmeformular bauen. Mit dem Formular-Generator legen Sie ein schlankes Formular mit getrennter Newsletter-Einwilligung selbst an.
  4. Bewerben. Stellen Sie das Gewinnspiel als News auf Ihre Website und teilen Sie es über den Social-Media-Export und Ihren Newsletter, etwa mit der Brevo-Integration.
  5. Auslosen und benachrichtigen. Dokumentieren Sie die Ziehung und benachrichtigen Sie die Gewinner wie angekündigt.
  6. Auswerten und löschen. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel erreicht wurde, und löschen Sie Teilnehmerdaten fristgerecht, sofern keine Einwilligung für weitere Nutzung vorliegt.

Planung, Umsetzung und Bewerbung von Gewinnspielen gehören zu unserem Angebot im Internetmarketing.

Häufige Fragen zum Online-Gewinnspiel

Brauche ich für ein Online-Gewinnspiel Teilnahmebedingungen?

Ja, bei Gewinnspielen mit Werbecharakter müssen die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sowie klar und eindeutig angegeben sein. Das schreibt § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG vor.

Darf die Teilnahme etwas kosten?

Davon ist abzuraten. Wird für die Gewinnchance ein Entgelt verlangt und hängt der Gewinn vom Zufall ab, kann ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel vorliegen.

Darf ich die Teilnahme an eine Newsletter-Anmeldung koppeln?

Das ist rechtlich umstritten. Ein Online-Gewinnspiel ist am ehesten rechtssicher, wenn die Newsletter-Einwilligung freiwillig und getrennt von der Teilnahme abgefragt wird.

Dürfen Minderjährige teilnehmen?

Das legen Sie in den Teilnahmebedingungen fest. Viele Veranstalter beschränken die Teilnahme auf Volljährige, weil bei Minderjährigen strengere Anforderungen an Einwilligungen gelten.

Wie lange darf ich die Teilnehmerdaten speichern?

Nur so lange, wie Sie sie für die Durchführung brauchen, also bis Gewinner ermittelt und benachrichtigt sind. Eine längere Speicherung braucht eine eigene Rechtsgrundlage, etwa eine Newsletter-Einwilligung.

Ihr Gewinnspiel, gut geplant

Sie planen ein Gewinnspiel für Ihr Hotel, Ihren Betrieb oder Ihr Portal? Wir unterstützen Sie bei Ablauf, Formular, Bewerbung und Auswertung. Schreiben Sie uns an info@data-factory.net, rufen Sie uns unter 08431 64739-0 an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin online.